der WEG zum Ausweis (3)
Der Weg zum Führerausweis Kat. B (Auto)
3. DER LERNFAHRAUSWEIS
Das Strassenverkehrsamt schickt den LFA (Lernfahrausweis) nach bestandener Theorieprüfung (auf Wunsch pünktlich zum 18. Geburtstag) per Post nach Hause
Ab jetzt sind Lernfahrten (mit dem blauen L am Fahrzeug) gestattet. Entweder mit einem Fahrlehrer oder einer Begleitperson, die mind. seit 3 Jahren im Besitz des entsprechenden Führerausweises ist und das 23. Altersjahr vollendet hat.
Wir empfehlen, die ersten Fahrversuche mit dem Fahrlehrer zu absolvieren. Gleichzeitig, bzw. so früh wie möglich, ist auch der Besuch des obligatorischen VKU (Verkehrs-Kunde-Unterricht) zu empfehlen, damit werden Sie optimal auf die praktische Ausbildung vorbereitet.
Nach der dynamischen Vorschulung und der Grundschulung beim Fahrlehrer sind private Lernfahrten sehr geeignet, um das Erlernte aus der Fahrstunde zu üben und zu vertiefen.
Bei sicherer Fahrweise, erfolgt nach Absprache mit dem Fahrschüler, die Anmeldung zur praktischen Führerprüfung durch den Fahrlehrer beim Strassenverkehrsamt.
Nach bestandener Prüfungsfahrt wird der Fühererausweis auf Probe zugestellt.
Die Probezeit beträgt 3 Jahre; während der 1 Ausbildungstag besucht werden müssen. Danach wird, wenn man sich nichts zu Schulden kommen lassen hat, der unbefristete Führerausweis endlich zugestellt.